Vorabstellungnahme der Landesumweltanwaltschaft
Ich darf bereits vorab – ohne etwaige Detailunterlagen eines Genehmigungsverfahrens – als Ökologe meine größten Bedenken gegenüber einem solchen Projekt aussprechen.
Der Bereich des Compedals weist bis dato keine nennenswerten hochtechnischen Erschließungen auf und besticht durch Grad an Naturnähe, durch artenreiche Borstgrasrasen im Weidebereich und durch zahlreiche kleine Tümpel. Der gesamte Bereich dieser „Hochebene“ weist geschützte Pflanzenarten auf, Windkantengesellschaften mit Fußballfeld-großen Gämsheidebeständen prägen das Landschaftsbild. Der Compedal ist als hochwertige Erholungslandschaft und als Erholungswertressource anzusprechen und gehe ich zudem davon aus, dass verschiedene Vogelarten bzw. auch Zugvogelarten diesen ruhigen und weiten Landschaftsbereich nutzen.
Aus meiner Sicht entscheidend für nachhaltige Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energie ist das „Gewusst Wo“ – das bedeutet, dass die wichtigste Entscheidung im Vorfeld eines Vorhabens die Standortfrage betrifft. Wird ein besonders sensibler, schützenswerter, einzigartiger oder seltener Standort gewählt, kann auch die beste Planung erhebliche Beeinträchtigungen für Natur und Umwelt nicht vermeiden.
In diesem Sinne und im Wissen, dass Sie Ihre Projekte zur erneuerbaren Energieerzeugung möglichst schonend und unter Einbindung von Stakeholder erarbeiten, bitte ich Sie, die generelle Standortfrage nochmals vor Ausarbeitung detaillierter Projektunterlagen zu überdenken.
Meines Erachtens eignet sich der Bereich des Compedals nicht für eine Windkraftnutzung, die im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzipes ökologische, ökonomische und soziale Aspekte berücksichtigt.
Mag. Michael Reischer